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Kamerabühne

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1 . Der Beruf Kamerabühne ist eineigenständiger Beruf.

Er hat sich durch die technische Entwicklung und stetig steigende Anforderungen zu einer hochspezialisierten Tätigkeit entwickelt. Diese beinhaltet die handwerkliche, technische und organisatorische Mitarbeit bei der Herstellung von Filmen, Fernsehproduktionen und anderen visuellen Aufzeichnungen.

2. Erforderlich sind:

• Vorausgehende, nachgewiesene Tätigkeit alsKamerabühnen-Assistent.
• Kenntnisse der visuellen und dramaturgischen Wirkung von Kamerabewegungen und ihrer Verwirklichung.
• Kenntnisse über Dollys, Kamerakräne, sämtliche kameratragende Systeme und Hilfsmittel.
• Allgemeine Kenntnisse über Kameras, Brennweiten, Bildformate und Beleuchtung.
• Praxisbezogene Grundkenntnisse in der Mechanik, Statik und Dynamik.

3. Aufgaben sind:

• Zusammenstellung der Ausrüstung in Absprache mit dem Kameramann/der Kamerafrau und der Produktionsfirma, auch im Hinblick auf Drehbuch, Motive und Drehfolge.
• Überprüfung der Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Ausrüstung.
• Sachgerechte Handhabung der Ausrüstung.
• Für den sicheren Aufbau aller kameratragenden Systeme sorgen und die Bedienbarkeit der Kamera ermöglichen.
• Erstellung sämtlicher bühnentechnischer Aufbauten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
• Planung und Durchführung von Kamerabewegungen in Absprache mit Kamera und Regie.
• Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen bei der Einrichtung des Bildes.
• Die Neuentwicklung von bühnentechnischem Gerät verfolgen und sich die Handhabung aneignen.

4. Der Beruf Kamerabühne ist zur Zeit nur in der Praxis zu erlernen.

Quelle: Bundesverband Beleuchtung und Bühne e.V.

 

 














 



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