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1 . Der Beruf Kamerabühne
ist eineigenständiger Beruf.
Er hat sich durch die technische Entwicklung und stetig steigende
Anforderungen zu einer hochspezialisierten Tätigkeit entwickelt.
Diese beinhaltet die handwerkliche, technische und organisatorische
Mitarbeit bei der Herstellung von Filmen, Fernsehproduktionen
und anderen visuellen Aufzeichnungen.
2. Erforderlich sind:
• Vorausgehende, nachgewiesene Tätigkeit alsKamerabühnen-Assistent.
• Kenntnisse der visuellen und dramaturgischen Wirkung von Kamerabewegungen
und ihrer Verwirklichung.
• Kenntnisse über Dollys, Kamerakräne, sämtliche
kameratragende Systeme und Hilfsmittel.
• Allgemeine Kenntnisse über Kameras, Brennweiten, Bildformate
und Beleuchtung.
• Praxisbezogene Grundkenntnisse in der Mechanik, Statik und Dynamik.
3. Aufgaben sind:
• Zusammenstellung der Ausrüstung in Absprache mit dem Kameramann/der
Kamerafrau und der Produktionsfirma, auch im Hinblick auf Drehbuch,
Motive und Drehfolge.
• Überprüfung der Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit
der Ausrüstung.
• Sachgerechte Handhabung der Ausrüstung.
• Für den sicheren Aufbau aller kameratragenden Systeme sorgen
und die Bedienbarkeit der Kamera ermöglichen.
• Erstellung sämtlicher bühnentechnischer Aufbauten
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
• Planung und Durchführung von Kamerabewegungen in Absprache
mit Kamera und Regie.
• Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen bei der Einrichtung des
Bildes.
• Die Neuentwicklung von bühnentechnischem Gerät verfolgen
und sich die Handhabung aneignen.
4. Der Beruf Kamerabühne ist zur Zeit nur in der Praxis zu
erlernen.
Quelle:
Bundesverband Beleuchtung und Bühne e.V.
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