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1. Der Beruf des "Lichttechnikers"
ist ein eigenständiger Beruf. Er beinhaltet die technische,
gestalterische und organisatorische Mitarbeit bei der Herstellung
von Filmen, Fernsehproduktionen und anderer visueller Aufzeichnungen.
2. Erforderlich sind:
• Kenntnisse über die visuelle Wirkung von Licht als dramaturgischem
Gestaltungsmittel.
• Ausbildung in einem elektrotechnischen Beruf bzw. entsprechende
Kenntnisse.
• Kenntnisse über Sensitometrie und Optik.
• Kenntnisse über Wirkungsweise und Handhabung der verschiedenen
Beleuchtungsgeräte, Leuchtmittel und lichtverändernden
Materialien.
• Kenntnisse über lastgerechte Stromversorgung der Beleuchtungsgeräte
und deren sichere Aufstellung, Befestigung und Wartung.
• Kenntnisse über den Umgang mit und die Bedienung von Generatoren.
• Kenntnis der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
3. Der Beruf des Lichttechnikers ist zur Zeit nur in der Praxis
zu erlernen
Quelle:
Bundesverband Beleuchtung und Bühne e.V.
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