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1. Der Oberbeleuchter ist der verantwortliche
Lichttechniker.
Er setzt in Zusammenarbeit mit den anderen Lichttechnikern die Vorstellungen
des Kameramanns / der Kamerafrau technisch und gestalterisch um.
Der OB ist der Ansprechpartner des Kameramanns / der Kamerafrau.
2. Der OB muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Langjährige Tätigkeit als Lichttechniker bei verschiedenen
Produktionen.
• Verständnis für kreative Lichtgestaltung.
• Einhaltung von UVV, VDE, Brandschutzbestimmungen und AZO
• Umfangreiche Kenntnisse der leuchtspezifischen Charakteristiken.
• Fähigkeit und Erfahrung in der Teamführung.
• Sicherer Umgang mit verschiedenen Messgeräten (Frequenz-,
Beleuchtungs-, Farbtemperatur- und Elektromessgeräte).
• Kenntnisse auf folgenden Gebieten: Fotografie, Optik, Filterkunde,
und Filtermaterialkunde.
• Allgemeine Kenntnisse der Kamerabühnentechnik.
3. Aufgaben des OB bei der Vorbereitung einer Produktion:
Bei der organisatorischen Vorbereitung einer Produktion ist die
Mitarbeit des OB erforderlich. Sie umfaßt folgende Aufgabenbereiche.
• Lesen des Drehbuchs, besonders im Hinblick auf spezielle Aufnahmetechniken
wie Autofahrten, Aufbauten für Leuchten und Lampen, Spezialeffekte.
• Motivbesichtigung mit Kamera, Regie und Produktion.
• Beratung mit Kameramann, Produktionsleitung und Architekten.
• Erstellung der Geräte- und Verbrauchsmateriallisten, LKW-
/PKW-Anforderung.
• Absprache und Erstellung von Zusatzmateriallisten, Anforderung
von Zusatzpersonal.
• Zusammenstellen der Lichttechniker-Crew.
• Zusammenstellen und Laden der Beleuchtungsgeräte bei den
Lichtverleihfirmen.
• Funtions- und Sicherheitskontrolle des Beleuchtungsmaterials.
• Kontrolle der Gerätelisten.
• Organisation der Bereitstellung von Stromanschlüssen.
4. Aufgaben des OB während der Drehzeit:
• Aufbau- und Einleuchtzeiten mit der Disposition absprechen. Koordinierung
des Lichtaufbaus, -umbaus und -abbaus. Kontrolle der Farbtemperatur
bei den einzelnen Leuchten.
• Kontrolle der verwendeten Folien.
• Berücksichtigung von Lichtwechseln.
• Einweisung der Lichttechniker für Vor- und Umbauten.
• Berücksichtigung von Fremdvorschriften (zum Beispiel Bahnhöfe,
besondere Gebäude und Arbeitsgeräte.
• Auf ordnungsgemäßen Umgang mit den Geräten achten.
• Disposition und Logistik des Equipments.
• Berücksichtigung der Versicherungsbedingungen beim Lagern
der Geräte in Absprache mit der Produktionsleitung.
Quelle:
Bundesverband Beleuchtung und Bühne e.V.
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