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Oberbeleuchter

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1. Der Oberbeleuchter ist der verantwortliche Lichttechniker.

Er setzt in Zusammenarbeit mit den anderen Lichttechnikern die Vorstellungen des Kameramanns / der Kamerafrau technisch und gestalterisch um. Der OB ist der Ansprechpartner des Kameramanns / der Kamerafrau.

2. Der OB muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Langjährige Tätigkeit als Lichttechniker bei verschiedenen Produktionen.
• Verständnis für kreative Lichtgestaltung.
• Einhaltung von UVV, VDE, Brandschutzbestimmungen und AZO
• Umfangreiche Kenntnisse der leuchtspezifischen Charakteristiken.
• Fähigkeit und Erfahrung in der Teamführung.
• Sicherer Umgang mit verschiedenen Messgeräten (Frequenz-, Beleuchtungs-, Farbtemperatur- und Elektromessgeräte).
• Kenntnisse auf folgenden Gebieten: Fotografie, Optik, Filterkunde, und Filtermaterialkunde.
• Allgemeine Kenntnisse der Kamerabühnentechnik.

3. Aufgaben des OB bei der Vorbereitung einer Produktion:

Bei der organisatorischen Vorbereitung einer Produktion ist die Mitarbeit des OB erforderlich. Sie umfaßt folgende Aufgabenbereiche.
• Lesen des Drehbuchs, besonders im Hinblick auf spezielle Aufnahmetechniken wie Autofahrten, Aufbauten für Leuchten und Lampen, Spezialeffekte.
• Motivbesichtigung mit Kamera, Regie und Produktion.
• Beratung mit Kameramann, Produktionsleitung und Architekten.
• Erstellung der Geräte- und Verbrauchsmateriallisten, LKW- /PKW-Anforderung.
• Absprache und Erstellung von Zusatzmateriallisten, Anforderung von Zusatzpersonal.
• Zusammenstellen der Lichttechniker-Crew.
• Zusammenstellen und Laden der Beleuchtungsgeräte bei den Lichtverleihfirmen.
• Funtions- und Sicherheitskontrolle des Beleuchtungsmaterials. • Kontrolle der Gerätelisten.
• Organisation der Bereitstellung von Stromanschlüssen.

4. Aufgaben des OB während der Drehzeit:

• Aufbau- und Einleuchtzeiten mit der Disposition absprechen. Koordinierung des Lichtaufbaus, -umbaus und -abbaus. Kontrolle der Farbtemperatur bei den einzelnen Leuchten.
• Kontrolle der verwendeten Folien.
• Berücksichtigung von Lichtwechseln.
• Einweisung der Lichttechniker für Vor- und Umbauten.
• Berücksichtigung von Fremdvorschriften (zum Beispiel Bahnhöfe, besondere Gebäude und Arbeitsgeräte.
• Auf ordnungsgemäßen Umgang mit den Geräten achten.
• Disposition und Logistik des Equipments.
• Berücksichtigung der Versicherungsbedingungen beim Lagern der Geräte in Absprache mit der Produktionsleitung.

Quelle: Bundesverband Beleuchtung und Bühne e.V.

 














 



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